AGB der Ottowerker GmbH

1. Angebote – Vertragsabschluss – Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Katalogen, Preislisten oder den im Angebot und zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Lieferungs- und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte zustande, es sei denn, das sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Herstellungs- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Wird ein Angebot nach Muster abgegeben, so gelten Farbe und Struktur des Musters nicht als gesicherte Eigenschaften. Die vorgelegten Muster stellen nur die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware dar. Angaben über Trockenheit, Gewicht, etc. erfolgen nach bester Kenntnis, sind jedoch unverbindlich. Unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Werden Fußböden, Decken oder Wandverkleidungen von uns selbst verlegt, so beinhalten unsere Angebotspreise die Lieferung frei Baustelle in einem Umkreis von 20 km. Wir halten uns an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Kalendertage gebunden. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren – Löhne, Packmaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, maximal um 10 %. Der Käufer hat das Recht bei Preiserhöhungen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Auf der Homepage angegeben Preise sind Mindestpreise, gültige Preise kommen durch Annahme eines schriftlichen Angebots zustande.

2. Kreditwürdigkeit

Bei Annahme von Aufträgen setzen wir Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners voraus. Stellt sich heraus, dass dies nicht gegeben war oder spürbar nicht mehr gegeben ist, so sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen, für weitere Lieferungen Vorauskasse, gegen Rückgabe aller zahlungshalber hereingenommenen Wechsel und Schecks, Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet, bei Rücklastschrift, Schecks oder Wechselprotest oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt wird. Lieferung und Gefahrübertragung – Versand und Verpackung Lieferzeiten gelten nicht als Festtermine, es sei denn, dass diese ausdrücklich so bezeichnet sind. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und abzunehmen. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die eine Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen und Störung der Verkehrswege – entbinden uns für die Dauer der Behinderung von der Lieferung und Leistung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Gleiches gilt für den Fall nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir dies zu vertreten haben. Auf Anforderung ist unser Vertragspartner verpflichtet, zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Schadensersatzansprüche sind, auch für Verzögerungen, die über die zuvor genannten Grenzen hinausgehen, ausgeschlossen, es sei denn, wir haften für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unserer Vertragspartner ist damit nicht verbunden. Werden Aufträge auf Abruf nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abruffrist abgerufen, so sind wir wahlweise berechtigt, entweder auf sofortige Abnahme zu bestehen oder sofort ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt für Abrufaufträge ohne besonders vereinbarte Abruffrist, wenn seit Auftragsbestätigung 4 Monate ohne Abruf verstrichen sind. Zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte ist unser Vertragspartner erst berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Werktagen eingeräumt hat.

3. Gewährleistung

Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellen keinen Reklamationsgrund bzw. Haftungsgrund dar. Für die Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung oder unserer Lieferanten als vereinbart.

Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen in der Werbung stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe dar. Sofort feststellbare Sachmängel, Montagemängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Durchführung der Leistung sofort schriftlich zu beanstanden. Die Reklamation hat in jedem Fall vor Be- oder Verarbeitung der Ware zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme der Lieferung oder Leistung, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Evtl. Unregelmäßigkeiten sowie die Naht der zusammen geschweißten Bahnen der Lackspanndecken sind produktionsbedingt und nicht immer zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Die durch den Spiegeleffekt (bei Einbau von Lampen können bei Streiflicht optische Eindrücke – Dellen) entstehen. Wenn Ware zur Abnahme bereitgestellt wird und der Vertragspartner oder dessen Beauftragter zur Abnahme nicht erscheint, gilt die Ware als abgenommen. Nicht offensichtliche Mängel oder solche die sich bei oder nach der Be- oder Verarbeitung ergeben, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Vertragspartner. Greift der Auftraggeber oder dessen Beauftragte in die von uns auszuführenden Leistungen ein, erlischt die Gewährleistung und berechtigt uns zu Lasten des Auftraggebers unsere Leistungen einzustellen und bereits ausgeführte Leistungen zu verrechnen. Die von uns ausgeführten Leistungen werden nach DIN Normen und nach Stand der Technik ausgeführt. Eine Abweichung hiervon kann nur eine dafür berechtigte Person durch Gewährleistungsausschluss nach vorheriger Bedenkenanmeldung unsererseits ausgeführt werden.

Die Gewährleistungsfrist auf unsere Leistungen beträgt gemäß VOB/B zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

 

4. Montageleistungen

Werden von uns Montageleistungen (Verlegung von Fußböden, Türenmontage, Treppenrenovierungen, Decken – oder Wandverkleidungen) übernommen, so gehen wir davon aus, dass der Untergrund oder Vorfinden des Bauvorhabens eine sofortige Montage der gelieferten Waren erlaubt und dass die uns gemachten Aufmaß Angaben richtig sind. Kann wegen zu hoher Baufeuchte die Montage / Verlegung nicht ausgeführt werden, verschieben sich die von uns gemachten Terminzusagen. Schadenersatzansprüche können diesbezüglich an uns nicht gestellt werden. Mängel im Untergrund gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sonderbehandlungen des Untergrunds sowie die Vermessung von Räumen werden von uns nur durchgeführt, wenn diese Leistung Gegenstand des Auftrags und in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Mehrkosten infolge unrichtigen Aufmaß-Angaben oder unzutreffender Terminangaben seitens des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten. Nach abgeschlossenen Sondermaßnahmen und nach Beendigung der Montagearbeiten hat der Auftraggeber dem beauftragten Monteur die Richtigkeit der durchgeführten Arbeiten und des Aufmaßes zu bestätigen. Die Berechnung des Aufmaßes erfolgt einschließlich Schwellen und Nischen nach Rohbaumaßen. Schienen und Dehnungsfugen werden übermessen. Aussparungen wie Pfeiler, Kamine etc. bis zu 0,5 m² werden nicht abgesetzt.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung des Verkaufspreises und aller anderen uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden fälligen Forderungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne unsere Zustimmung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich und vollständig zu benachrichtigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir ohne Nachfrist berechtigt, durch einseitige Erklärung das Besitzrecht des Käufers zu beenden und Rückgabe des nicht verarbeiteten Materials zu verlangen. Mit Zahlungseinstellung und/oder dem Insolvenzantrag erlöschen alle angeführten Rechte des Käufers.

6. Kündigung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, können keine Schadensersatzansprüche an uns gestellt werden.

Tritt der Auftragnehmer auf Grundlage eines unterschriebenen Angebotes vom Vertrag zurück, werden 15% der der Nettoauftragssumme zzgl. 19% USt. als Aufwandsentschädigung zur Zahlung fällig.

 

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden unter dem Datum des Versandtages und bei Montagearbeiten nach Fertigstellung erteilt. Wenn nicht anderes vereinbart wird, sind 50 % Abschlagszahlung spätestens 14 Tage vor Lieferung oder Leistung bezüglich der kundenbezogenen Bestellung zu zahlen. Die restlichen 50 % sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bauverzögerungen behalten wir uns vor, weitere Abschlagszahlungen zu stellen. Durch unverschuldetes Bauverzögern unsererseits, können wir zumindest den Materialkostenanteil sofort berechnen. Bei nachträglichen Auftragsänderungen während der Bauphase sind wir berechtigt die Zahlungsbedingungen in Form einer neuen Auftragsänderung nach unseren Ermessen zu ändern. Der Auftraggeber hat diesbezüglich das Recht eine Auftragsauflösung zu verlangen. In diesen Fall werden die von uns gelieferten Materialanteile (dazu gehören auch bereits kundenbezogene angefertigte Materialen, die noch nicht ausgeliefert wurden) sowie die bereits vorgenommenen Leistungen berechnet.

Für Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen erheben wir jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15€ zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

 

8. Erfüllungsort

Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz der Ottowerker GmbH. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

 

Ottowerker GmbH

Geschäftsführer:
Peter Mika

Anschrift:

Robert-Koch-Straße 11e
85521 Ottobrunn

Kontakt:

Tel: 089 74 99 94 96
Fax: 089 74 99 94 97

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